Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB)

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) ist eine Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium der Finanzen untersteht. Ihre Aufgabe besteht in der Übernahme des im Bundesgebiet hergestellten Agraralkohols aus kleinen und mittelständischen, überwiegend landwirtschaftlichen Brennereien sowie in der Reinigung und dem Verkauf dieses Alkohols.

Die Bundesmonopolverwaltung verfügt über eine sehr informative und ansprechend gestaltete Homepage, welche einen "Onlinebesuch" wert ist.

Neben den vielfältigen Informationen über Aufgaben und Organisation dieser Behörde, sowie einen Marktbericht, werden für den Brenner interessante Downloads angeboten:

Alkoholrechenprogramm:
Das unter der Federführung der Bundesmonopolverwaltung entstandene Alkoholrechenprogramm, welches nun in 2. Version zum Download (.zip 4,25 MB) angeboten wird.
(Systemvoraussetzungen:
Windows 95/98, Windows NT,
Windows ME, Windows 2000)

Formulare:
Der
"Antrag auf Befreiung von der Ablieferungs- / Überlassungspflicht gemäß §§ 58, 82a BranntwMonG"
und der
"Antrag auf Nutzungsüberlassung eines fremden Brennrechts gemäß § 42a BranntwMonG"
können ebenfalls von dieser Homepage heruntergeladen werden.

Kontakt:
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB)
Friedrichsring 35
63069 Offenbach
Postfach 10 03 62
63003 Offenbach
Fon 069 8302-1
Fax 069 8302-241

poststelle@bfb.bfinv.de

Internet:
http://www.bfb-bund.de