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Neue Formulare
für die Abfindungsanmeldung ab 1.10.2003
Die Formulare der Abfindungsanmeldungen werden zum 1.10.2003 geändert.
Ab dem Anmeldetag 01.10.2003 sollen die neuen Formulare verwendet werden.
Wegen Verzögerung bei der Drucklegung dürfen als Übergangsfrist die bisherigen Formulare bis zum
31.12. 2003 verwendet werden.
Die Abrechnung der Branntwein-Übernahmegelder erfolgt ab 1.10.2003 grundsätzlich nur noch per Überweisung und nicht mehr per Scheck. Bei der Ablieferung muss daher auch zwingend eine Bankverbindung mit Kontonummer angegeben sein.
Auf das angegebene Konto wird dann das Übernahmegeld überwiesen.
Auch das Konto des Lohnbrenners kann auf dem Formular angegeben werden.
Nur wenn nach der Anmeldung noch eine Änderung des Geldempfängers (und somit auch eine Änderung der Kontoangaben) erfolgen soll, muss noch eine Forderungsabtretung bei der Ablieferung erteilt werden.
Die Abfindungsanmeldungsformulare können auch aus dem Internet als PDF-Datei heruntergeladen werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Formulare in doppelter Ausfertigung ausgedruckt werden, damit ein Exemplar ins Belegheft abgeheftet werden kann.
Um zu der Seite mit den Vordrucken/Informationen
vom deutschen Zoll zu gelangen,
klicken Sie bitte hier: