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Europäische Alkoholmarktordnung, Branntweinmonopol
Anfang April 2003 hat sich die Kommission mit der Bundesregierung auf einen Kompromiss bei der Europäischen Alkoholmarktordung geeinigt. Dieser sieht vor, dass Deutschland eine Ausnahmeregelung für das Branntweinmonopol bis 31.12.2010 erhält. Vor dem 31.12. 2009 unterbreitet die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Abschlußbericht mit einer Bewertung der Beihilfe zusammen mit geeigneten Vorschlägen über eine mögliche Verlängerung.
Dieser Kompromiss wurde am 8. April verabschiedet.
Damit ist die Ablieferung bis zum Jahr 2010 gesichert. Dies ist durch eine intensive Aufklärungsarbeit und der Unterstützung vieler Politiker im Bundestag und im Europäischen Parlament gelungen. Zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der ökologisch wichtigen Streuobstwiesen sollte es allen zusammen gelingen, diese besonderen gewachsenen regionalen Strukturen auch nach dem Jahr 2010 zu erhalten und den kleinen Betrieben die Möglichkeiten geben, ihr Obst über die Brennerei zu verwerten.