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Richtsätze zur steuerlichen Erfassung und Veranlagung
von Abfindungsbrennern für das Wirtschaftsjahr
2002/03 in Württemberg

Stoffgruppe

Nettoverkaufspreis in € je Ltr. RA auf der Großhandelsstufe

Überbrandsatz in v.H. des steuerlichen Ausbeutesatzes

Gewinnsatz in v.H. der Roheinnahmen

Kirschen

14,00

25,00

21,00

Zwetschgen,
Pflaumen,
Mirabellen

13,50

30,00

22,00

Kernobst

13,03

40,00

23,00

Korn und übrige
mehlige Stoffe

13,03

40,00

22,00

abgelieferte Brände
einschl. Überbrand
(ohne Korn)

13,03

40,00

46,00

abgelieferter Kornbrand
einschl. Überbrand

13,03

40,00

30,00

übrige Stoffarten (Wein)

13,03

35,00

30,00

Brennen für Stoffbesitzer:
Brennlohn (Entgelt/Abtrieb): 18,00 € je Abtrieb (inkl. USt)
Gewinnsatz : 40 v.H.

Weiterhin ist in den Kontrollmitteilungen auszudrucken:
Soweit Brände an den Endabnehmer verkauft werden, kann das Entgelt um bis zu 25 v.H.erhöht werden.