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Auszahlung von Übernahmegeld
Ab dem 1.10.2003 kann die Auszahlung des Übernahmegeldes aus Kostengründen nur noch
durch Überweisung nicht mehr durch Schecks vorgenommen werden.
Alle Brenner müssen ihre Kontonummer angeben.
Bei Lohnbrennen kann das Übernahmegeld durch die
Abgabe einer Forderungsabtretung auf das Konto des Kontingentsnehmers überwiesen werden.
Die grünen Forderungsabtretungen können kopiert
werden und es muss auch keine Unterschriftbeglaubigung mehr erfolgen.