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Veranlagung zur Berufgenossenschaft
Die Zahlen zur Veranlagung der Berufsgenossenschaft haben sich zum 1.7.2009 sehr stark verändert.
Die Existenzgrundlage wurde bei Wiesen und Ackerland auf 8 ha (bei Hektarwert über 500) und in einigen Gemeinden auf 16 ha (bei Hektarwert bis 500) verändert. Dies ist in allen Fällen eine kräftige Erhöhung. Der Vorteil hat der landwirtschaftliche Altersgeldbezieher, dessen Rückbehaltsfläche bei Wiese/Ackerland auf 2 bzw. 4 ha steigt.
Für die Übertragung würde man in Zukunft eine sehr große Betriebsgröße brauchen.
Dies entspricht nicht den kleinen Strukturen in Baden-Württemberg. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Verbandes die für die Brennrechte heranzuziehende Betriebsgröße auf die alten Werte festgeschrieben.
Ändert sich an Ihrer Betriebsgröße nichts, gibt es keine Probleme.
Bei Betriebsverkleinerungen sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Ein Altenteiler hat jetzt den Vorteil, dass er wesentlich mehr Fläche zurückbehalten kann und nach dem Zollrecht auch sein Brennrecht behalten darf. In den entsprechenden Einzelfällen sollten Sie sich mit uns oder den Zollbehörden vor Ort in Verbindung setzen.
Nachdem die alten Zahlen gelten, muss der Brenner bei seiner oft geringen Fläche nicht mit Bestandsschutz arbeiten, sondern es kann nach den alten Zahlen gerechnet werden.
Unter die festgeschriebene Betriebsgröße vor dem 1.7.2009 darf jedoch weiterhin nicht verkleinert werden.