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Betriebsgröße


Wichtig für den Erhalt eines Brennrechtes ist die Bewirtschaftung einer bestimmten Fläche.
Diese Fläche ist ¼ der Existenzgrundlage.
Für Obstanlagen sind dies 55 ar und für Wiese und Ackerland liegt diese Größe zwischen 50 ar und 150 ar.
Dies hängt vom Hektarertragswert des Ortes ab.
Durch den Zusammenschluss der Berufsgenossenschaften in Württemberg und Baden
haben sich die Zahlen zum 1.7. 2002 geringfügig geändert.
Sie können die notwendige Betriebsgröße bei der LVS erfragen oder beim Verband.
Sichern Sie sich bitte beim Verkauf oder bei einer Verpachtung von Betriebsgrundstücken ab.
Sie können ansonsten einen Abfindungsverlust mit weitreichenden Folgen erleiden.