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Investitionsförderung


Das Land Baden-Württemberg fördert nach wie vor die Investitionen
von neuen Brenngeräten bis zu einem Preis von 15.000 Euro
und somit bei 22,5 % Zuschuss mit einem maximalen Betrag von derzeit 3.375 Euro.
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Brenngerät noch nicht bestellt ist und die
Betriebsgröße über der Existenzgrundlage liegt.

Näheres erfahren sie bei ihrem Landwirtschaftsamt.